Ihre Sicherheit

Ihre Sicherheit

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie deren Kontrolle. Gemäss NIV ist der jeweilige Eigentümer/Betreiber für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich.

Neue Anlagen

Die NIV verlangt, dass sämtliche Arbeiten an Elektroinstallationen vor deren Inbetriebsetzung überprüft werden. In der Regel erledigt die Überprüfung Ihr Elektroinstallateur. Er bestätigt dies mit einem Sicherheitsnachweis. Dieser Nachweis bescheinigt, dass die Elektroinstallationen sicherheitstechnisch vollständig in Ordnung sind. Nach der Übernahme der neuen Elektroinstallation muss der Anlagenbesitzer den erhaltenen Sicherheitsnachweis bei der Netzbetreiberin (bspw. EWA-energieUri) einreichen.

Bestehende Anlagen

Ebenfalls verlangt die NIV, dass sämtliche elektrischen Einrichtungen periodisch einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Sobald diese periodische Sicherheitsprüfung fällig ist, werden die Eigentümer der elektrischen Anlage von ihrem Netzbetreiber (bspw. EWA-energieUri) mit einem Schreiben darauf hingewiesen.

Blitzschutz

Eigentümer von Blitzschutzanlagen (Pflichtanlagen) müssen in periodischen Abständen ihre Anlage auf deren korrekte Funktion überprüfen und ein Installationsattest erstellen lassen. Für Eigentümer von freiwillig erstellten Blitzschutzanlagen ist eine Überprüfung nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Die Aufforderung zur Prüfung erfolgt jeweils durch die zuständige kantonale Fachstelle.